2026. April 27.
Szerző: Ügyvédi Iroda

Wenn Sie Online-Inhalte erstellen — seien es Fachartikel, Blogbeiträge oder Branchenpublikationen —, hat Google Gemini Ihre Texte mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits verwendet. Ein ungarischer Verlag wollte das nicht hinnehmen und verklagte Google. Das Verfahren liegt inzwischen beim Gerichtshof der Europäischen Union. Die Entscheidung im Bereich KI Urheberrecht (Ungarisch: AI szerzői jog) könnte einen europaweiten Präzedenzfall schaffen und unmittelbar beeinflussen, wie jeder sein geistiges Eigentum im Zeitalter der künstlichen Intelligenz schützen kann. Der Schnittpunkt von künstliche Intelligenz und Urheberrecht war noch nie so brisant wie heute.

Warum blickt ganz Europa auf die Klage eines ungarischen Verlags?

Wie ein regionales Nachrichtenportal zum EU-Verfahren wurde

Hinter dem Verfahren C-250/25 steht der Herausgeber eines regionalen Nachrichtenportals vom Plattensee, der den Einsatz seiner redaktionellen Inhalte durch den Google-Chatbot auf dem Rechtsweg angefochten hat. Die Besonderheit des Falls: Kläger ist nicht einer der betroffenen Journalisten, sondern der Presseverlag selbst — ein wesentlicher Unterschied, da das Unionsrecht Verlegern und Urhebern jeweils eigenständige Rechte einräumt. Das Bezirksgericht Budapest-Umgebung legte dem EuGH schließlich Fragen zur Vorabentscheidung vor und eröffnete damit ein Luxemburger Verfahren, dessen Ausgang die gesamte europäische digitale Contentbranche betreffen könnte.

Die europäische Dimension

Bei der mündlichen Verhandlung im März 2026 trugen neben den Parteien fünf EU-Mitgliedstaaten sowie die Europäische Kommission ihre Standpunkte vor. Aus unserer anwaltlichen Erfahrung ist eine Beteiligung in diesem Umfang äußerst ungewöhnlich — sie signalisiert in der Regel, dass die erwartete Entscheidung richtlinienübergreifende Auswirkungen weit über den Ausgangsfall hinaus haben wird. Die Kommission vertrat dezidiert die Auffassung, dass technische Details die rechtliche Bewertung nicht beeinflussen sollten, da das asymmetrische Fachwissen kleinere Rechteinhaber gegenüber Großkonzernen benachteiligen würde.

Wie gelangen geschützte Inhalte in ein Sprachmodell?

Die Rechtmäßigkeit des KI-Trainings aus juristischer Sicht

Die Rechtmäßigkeit des KI-Trainings (Ungarisch: AI betanítás jogszerűsége) gehört zu den umstrittensten Fragen im Technologierecht. Große Sprachmodelle eignen sich die Sprache an, indem sie Milliarden von Online-Texten in mathematische Muster umwandeln. Die Entwickler argumentieren, dass der Originaltext in diesem Prozess zerstört wird und lediglich abstrakte statistische Zusammenhänge übrig bleiben. Diese Argumentation ist jedoch keineswegs unumstritten: Wer eine ganze Bibliothek durcharbeitet und das gewonnene Wissen anschließend kommerziell verwertet, löscht damit nicht die Urheberrechte an den genutzten Werken. Bei keinem der großen KI-Entwickler ist öffentlich einsehbar, welche geschützten Inhalte konkret in die Trainingsdaten eingeflossen sind — ein gravierendes Transparenzproblem.

Wenn die Maschine aus geschützten Quellen paraphrasiert

Der zweite neuralgische Punkt betrifft das, was auf dem Bildschirm des Nutzers erscheint. Für den Urheberrechtsschutz für KI-generierte Inhalte (Ungarisch: AI generált tartalom szerzői jogi védelme) ist entscheidend, inwieweit Chatbot-Antworten die Originalquellen widerspiegeln. Der Entwickler räumte bei der Luxemburger Verhandlung ein, dass Elemente des Originaltexts in den Antworten erkennbar auftauchen können — und dass es derzeit keinen Filter gibt, der dies automatisch verhindert. Dieses unfreiwillige Eingeständnis hat erhebliches juristisches Gewicht, denn es entkräftet die These, dass auf der Ausgabeseite keine Urheberrechtsverletzung entstehen könne.

Der Rechtsrahmen: Wo verlaufen die Grenzen?

Text- und Data-Mining: Ausnahme oder Regelfall?

Artikel 4 der DSM-Richtlinie (2019/790) enthält eine allgemeine Text- und Data-Mining-Ausnahme (TDM): Jeder — nicht nur Forschungseinrichtungen — darf automatisierte Textanalysen an rechtmäßig zugänglichen Inhalten durchführen, sofern der Rechteinhaber dem nicht in maschinenlesbarer Form (etwa per robots.txt) widersprochen hat. Der Gesetzgeber konnte 2019 kaum ahnen, dass diese Ausnahme später zur Rechtsgrundlage für KI-Produkte mit Milliardenumsätzen werden würde. Eine der zentralen Fragen des Verfahrens lautet deshalb: Können Ausnahmen, die für Forschung und Innovation geschaffen wurden, auf Systeme ausgedehnt werden, deren vorrangiger Zweck der kommerzielle Gewinn ist? Verneint der EuGH dies, müssten generative KI-Anbieter europaweit Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern abschließen.

Das Dilemma der Verleger: Sperren oder unsichtbar werden?

Zwar existiert eine technische Möglichkeit, mit der Verleger die KI-bezogene Verarbeitung ihrer Inhalte unterbinden können. Die Praxis ist jedoch differenzierter. In unserer anwaltlichen Tätigkeit begegnen wir regelmäßig dem Dilemma, dass sich ein Online-Inhaltsproduzent den Ausschluss aus Suchmaschinen schlicht nicht leisten kann — wenn aber das Sperrsignal und die Suchindexierung in der Hand desselben Anbieters liegen, ist die Trennung der beiden Systeme nicht zwingend gewährleistet. Dieses Problem könnte auch den Digital Markets Act (DMA) und das EU-Wettbewerbsrecht berühren, wobei diese Prüfung voraussichtlich eher im ungarischen Ausgangsverfahren als in Luxemburg relevant wird.

Welche Fragen muss der Gerichtshof beantworten?

Vier Fragen, von denen die Zukunft der KI-Branche abhängen könnte

Die vom ungarischen Gericht vorgelegten Fragen ruhen auf vier Säulen. Erstens: Stellt die maschinelle Verarbeitung von Originaltexten während des Trainings eine Vervielfältigung im Sinne des Unionsrechts dar? Zweitens: Wenn geschützte Inhalte in der Chatbot-Antwort erkennbar sind, kann dies als öffentliche Wiedergabe gewertet werden? Drittens: Findet die allgemeine TDM-Ausnahme der DSM-Richtlinie auf kommerzielles Text-Mining für KI Anwendung? Viertens: Falls eine Rechtsverletzung festgestellt wird, nach welchem Haftungskonzept kann sie dem Diensteanbieter zugerechnet werden? Letztere Frage ist besonders bemerkenswert, da sie eine Umkehr der Beweislast aufwirft — der KI-Anbieter müsste die Rechtmäßigkeit seines Vorgehens nachweisen.

Wie entwickelt sich das Verhältnis von künstlicher Intelligenz und Urheberrecht weltweit?

US-Klagen und ein historischer Schadensersatz

Die Google Gemini ungarische Klage (Ungarisch: Google Gemini magyar per) lässt sich am besten im Kontext der internationalen Entwicklungen im Bereich KI Urheberrecht einordnen. In den Vereinigten Staaten haben mehrere große Verlage und Autorengemeinschaften Klage gegen KI-Entwickler erhoben, weil ihre Inhalte ohne Genehmigung in Trainingsdaten aufgenommen worden seien. Eines der aufsehenerregendsten Ergebnisse war ein Vergleich aus dem Jahr 2025, in dem ein führender KI-Entwickler rund 1,5 Milliarden US-Dollar Schadensersatz an Buchautoren zahlte. Dieser Präzedenzfall sendet eine klare Botschaft: Die gerichtliche Rechtsdurchsetzung ist keine bloße theoretische Option — sie kann zu wirtschaftlich bedeutsamen Ergebnissen führen.

Was unternimmt das Europäische Parlament 2026?

Transparenz, Vergütung, Register

Anfang 2026 verabschiedete der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments ein Empfehlungspaket, das auf drei Säulen aufbaut. Erstens sollen KI-Anbieter offenlegen, welche urheberrechtlich geschützten Werke sie zum Training ihrer Modelle verwendet haben. Zweitens soll den Rechteinhabern eine angemessene Vergütung zustehen. Drittens soll beim EUIPO ein europäisches Register der verwendeten Werke eingerichtet werden. Der Vorschlag stellt darüber hinaus klar, dass ausschließlich durch künstliche Intelligenz erzeugte Inhalte keinen urheberrechtlichen Schutz genießen sollen. Wichtig anzumerken ist, dass es sich vorerst um einen Initiativbericht des Parlaments handelt — die verbindliche Gesetzgebung liegt in den Händen der Europäischen Kommission.

Trafficabzug: Warum bedroht er die gesamte Contentbranche?

Wenn der Leser den Chatbot zufrieden schließt

Die wirtschaftliche Tragweite des Falls steht den rechtlichen Auswirkungen in nichts nach. Wenn ein Nutzer den Kern eines Artikels aus der Chatbot-Antwort erhält, warum sollte er die Originalseite noch besuchen? Jeder ausgebliebene Klick bedeutet entgangene Werbe- und Aboeinnahmen — in der Masse führt das zur Erosion des gesamten verlegerischen Geschäftsmodells. Das Paradoxon verdient Beachtung: Wenn Inhaltsproduzenten wirtschaftlich nicht mehr bestehen können, werden die KI-Systeme selbst irgendwann weniger frische, verlässliche Texte vorfinden, aus denen sie lernen könnten. Wir empfehlen Inhaltsproduzenten, schon jetzt den organischen Traffic ihrer Website aufmerksam zu beobachten — ein rückläufiger Trend parallel zur Verbreitung KI-gestützter Suchmaschinen könnte ein Frühwarnsignal sein.

Was ist zu erwarten? Mögliche Szenarien und deren Auswirkungen

Zeitplan: Die Entscheidung kommt nicht morgen

Die Schlussanträge des Generalanwalts werden für September 2026 erwartet, das endgültige EuGH-Urteil möglicherweise erst Monate danach. Entscheidend ist, dass das Luxemburger Gericht nicht über den ungarischen Ausgangsfall in der Sache urteilt, sondern die korrekte Auslegung der EU-Richtlinien vorgibt — die Würdigung des konkreten Sachverhalts und das Endurteil verbleiben in der Zuständigkeit des Bezirksgerichts Budapest-Umgebung. Das Verfahren könnte die Gerichte daher noch über Jahre beschäftigen.

Zwei Szenarien — und ein wahrscheinlicher Mittelweg

Legt der EuGH die Verlegerrechte streng aus, müssen KI-Entwickler für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte eine Genehmigung einholen und Gebühren entrichten. Dies würde die Ökonomie des KI Urheberrechts in Europa grundlegend verändern. Wendet das Gericht die TDM-Ausnahme hingegen großzügig an, bleibt den Rechteinhabern der beschwerliche und kostspielige Weg der Einzelklage. Unsere fachliche Erwartung ist, dass der EuGH differenziert vorgehen wird: Trainings- und Ausgabephase dürften unterschiedlich bewertet werden, was den Grundstein für eine nuancierte neue Rechtsprechung legen könnte. Auf der Trainingsseite ist denkbar, dass das Gericht die TDM-Ausnahme nicht kategorisch ausschließt, deren Voraussetzungen — insbesondere die tatsächliche Wirksamkeit der Opt-out-Mechanismen — aber streng prüft. Auf der Ausgabeseite hingegen, wo geschützter Text erkennbar in Chatbot-Antworten erscheint, ist ein härterer Standpunkt zu erwarten, da der Zusammenhang zwischen öffentlicher Wiedergabe und Umsatzeinbußen der Verleger dort unmittelbar nachweisbar ist.

Wie können Sie Ihr geistiges Eigentum im Zeitalter der KI schützen?

Praktische Schritte für Inhaltsproduzenten und Unternehmen

KI Urheberrecht ist nicht nur ein Problem für Technologiekonzerne — es betrifft jedes Unternehmen mit Online-Präsenz. Als praktische Maßnahme empfiehlt es sich, in der robots.txt und auf Meta-Tag-Ebene Sperrungen gegen bekannte KI-Crawler einzurichten, wenn Sie Ihre Inhalte nicht für Trainingszwecke freigeben möchten. Überprüfen Sie Ihre bestehenden Lizenzverträge daraufhin, ob sie KI-bezogene Nutzungsrechte abdecken. Führen Sie ein internes Urheberrechts-Audit Ihrer veröffentlichten Inhalte durch. Und schließlich: Warten Sie nicht auf das Urteil — die regulatorische Landschaft verändert sich rasant, und eine proaktive rechtliche Vorbereitung ist stets günstiger als eine nachträgliche Rechtsdurchsetzung.

Die Kanzlei Madarassy verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung zu Fragen des Urheberrechts, des Technologierechts und des Datenschutzes.

Wenn Sie im Bereich KI Urheberrecht rechtliche Beratung benötigen — sei es zum Schutz Ihrer Inhalte, zur Überprüfung von Verträgen oder zur regulatorischen Compliance —, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Besuchen Sie unsere Website: www.madarassy-legal.com