Szerző: Ügyvédi Iroda
Der Wechsel als Sicherheit (Ungarisch: váltó mint biztosíték) ist ein Wertpapier, dessen Durchsetzung das Gericht im Eilverfahren behandeln muss — mit Fristen, die nur einen Bruchteil der gewöhnlichen Zivilprozesse betragen — und das, ohne einen einzigen Forint für notarielle Beurkundung ausgeben zu müssen. Dennoch denken die meisten ungarischen Geschäftspartner nicht daran, wenn sie die Absicherung ihrer Verträge planen. Dabei genügen wenige Zeilen mit den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben, selbst auf einem einfachen Blatt Papier.
Warum taucht der Sicherungswechsel in immer mehr Verträgen auf?
Änderungen im ungarischen Sicherheitensystem
Das 2014 in Kraft getretene ungarische Bürgerliche Gesetzbuch (Ptk.) hat fiduziarische Sicherheiten — wie etwa das sicherungshalber eingeräumte Kaufrecht — aus der Praxis verdrängt. Infolgedessen suchten Unternehmen und Finanzinstitute nach Alternativen. Die Ausstellung eines Sicherungswechsels zum Vertrag (Ungarisch: váltó kiállítása biztosítékként szerződéshez) hat seitdem insbesondere bei der Kreditvergabe und im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen wieder an Bedeutung gewonnen.
Für wen eignet sich der Wechsel als Sicherheit?
Wechsel sind in einem breiten Spektrum einsetzbar: als Deckungswechsel im Geschäftsverkehr bei Liefer- oder Dienstleistungsverträgen, aber ebenso als Sicherheit für Darlehen zwischen Privatpersonen. Sie sind besonders dort von Wert, wo die Parteien eine schnelle und kostengünstige Absicherung ohne notarielle Beurkundung suchen.
Was ist ein Wechsel und wie funktioniert er als Sicherheit?
Eigenwechsel und gezogener Wechsel — die zwei Grundtypen
Das Gesetz Nr. CLXXXV von 2017 über die wechselrechtlichen Vorschriften (Vt.) regelt zwei Grundtypen. Beim Eigenwechsel (Solawechsel) verpflichtet sich der Aussteller selbst zur Zahlung bei Fälligkeit, während beim gezogenen Wechsel der Aussteller einen Dritten zur Zahlung auffordert. Für Sicherungszwecke wird in der Praxis weitaus häufiger der Eigenwechsel eingesetzt.
Der Deckungswechsel: Sicherheit, nicht Zahlungsmittel
Beim Deckungswechsel (Ungarisch: fedezeti váltó) dient der Wechsel nicht als Zahlungsmittel, sondern als „Reserve”: Der Gläubiger greift erst darauf zurück, wenn der Schuldner seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Diese Lösung ist besonders bei laufenden Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen beliebt.
Die Kraft der Abstraktion — warum der Schuldner keine Einwendungen aus dem Grundgeschäft erheben kann
Einer der wichtigsten Vorteile des Wechsels ist seine Abstraktheit: Wird der Wechsel an einen Dritten übertragen, kann der Schuldner gegenüber dem neuen Wechselinhaber keine Einwendungen aus dem ursprünglichen Vertrag mehr geltend machen. Die Forderung „löst sich” vom Grundgeschäft und führt ein eigenständiges Dasein.
Welche Vorteile bietet der Wechsel gegenüber der notariellen Urkunde?
Kosten: null Forint vs. mehrere hundert Euro Notargebühren
Der wohl auffälligste unter den Vorteilen des Wechsels ist der Kostenunterschied. Die notarielle Beurkundung eines Darlehens über 20 Millionen HUF (ca. 51.000 EUR) kann Notargebühren von 80.000–120.000 HUF (ca. 200–300 EUR) verursachen, während die Ausstellung eines Wechsels als Privaturkunde keinerlei Formkosten mit sich bringt. Weder ein Notar noch ein Rechtsanwalt ist gesetzlich vorgeschrieben — wobei anwaltliche Unterstützung dringend empfohlen wird.
Flexibilität und Übertragbarkeit
Im Gegensatz zur notariellen Urkunde kann der Wechsel durch ordnungsgemäßes Indossament an Dritte übertragen werden. Der Wechselinhaber kann ihn zur Begleichung eigener Verbindlichkeiten nutzen oder ihn bei einer Bank diskontieren lassen. Diese Flexibilität bietet keine andere Sicherungsform in vergleichbarer Einfachheit.

Regeln des Wechselprozesses — warum geht es schneller als ein normales Verfahren?
Vorrangige Behandlung und enge Fristen
Die §§ 88–92 des Vt. legen die Regeln der verfahrensrechtlichen Wechselstrenge fest. Ein Grundprinzip des ungarischen Wechselrechts ist, dass das Gericht in jeder Verfahrensstufe vorrangig zu handeln hat und die Fristen höchstens 30 Tage betragen dürfen. Der Wechselprozess fällt unabhängig vom Streitwert in die Zuständigkeit des Gerichtshofs, Widerklagen, Nebeninterventionen und Verfahrensverbindungen sind ausgeschlossen.
Eingeschränkte Einwendungsmöglichkeiten und Umkehr der Beweislast
Im Wechselprozess genügt der Gläubiger seiner Beweislast im Wesentlichen durch die Vorlage des Wechsels. Es obliegt dem Schuldner nachzuweisen, dass das zugrunde liegende Rechtsgeschäft aus irgendeinem Grund unwirksam ist. Diese Umkehr der Beweislast schafft für den Gläubiger eine äußerst vorteilhafte Position.
Wie stellt man einen Wechsel als Sicherheit ordnungsgemäß aus?
Pflichtbestandteile eines Wechsels
Ein Wechsel als Sicherheit erfüllt seinen Zweck nur dann, wenn er sämtliche gesetzlichen Pflichtbestandteile enthält: die Bezeichnung „váltó” (Wechsel) im Text und in der Sprache der Urkunde, ein unbedingtes Zahlungsversprechen über einen bestimmten Geldbetrag, die Fälligkeit, den Zahlungsort, den Namen des Begünstigten, das Ausstellungsdatum und den Ausstellungsort sowie die Unterschrift des Ausstellers. Fehlt auch nur ein Element, gilt die Urkunde nicht als Wechsel.
Typische Fehler bei der Ausstellung
Unserer Kanzleierfahrung nach sind die häufigsten Fehler: fehlende Angabe der Währung, ein nicht existierendes Fälligkeitsdatum (z. B. der 31. Juni), das Weglassen des Wortes „váltó” sowie das Fehlen des Zahlungsortes. Laut der Rechtsprechung (Entscheidungen BH 1992/121 und BH 1996/486 des Obersten Gerichts Ungarns) können bestimmte Mängel möglicherweise noch im Klageverfahren behoben werden — doch warum sollte man dieses Risiko eingehen?
Wozu dient die Wechselbürgschaft und wie stärkt sie die Sicherheit?
Konzept und Anwendung des Avalwechsels
Wechselbürgschaft (Aval) bedeutet, dass ein Dritter durch den Vermerk „per aval” oder eine gleichwertige Erklärung nebst Unterschrift auf dem Wechsel eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernimmt. Dies empfiehlt sich insbesondere bei Geschäften, bei denen die Zahlungsfähigkeit des Schuldners unsicher ist — typischerweise übernimmt ein kapitalstärkeres Unternehmen aus der Gruppe des Schuldners die Bürgschaft auf dem Wechsel.
Welche Risiken sind bei der Verwendung eines Wechsels zu beachten?
Protest, Vollstreckung und die Grenzen der Wechselstrenge
Wird der Wechsel bei Fälligkeit nicht bezahlt, muss der Wechselinhaber die Zahlungsverweigerung durch einen notariellen Protest — innerhalb von zwei Werktagen nach Fälligkeit — feststellen lassen. Anders als die notarielle Urkunde stellt der Wechsel an sich keinen vollstreckbaren Titel dar; bei Nichtzahlung muss ein Wechselprozess angestrengt werden. Obwohl das Gesetz eine vorrangige Behandlung vorschreibt, werden Wechselprozesse aufgrund der Arbeitsbelastung der Gerichte nicht immer innerhalb weniger Wochen abgeschlossen. Dies mindert nicht den Sicherungswert des Wechsels, doch realistische Erwartungen sind angebracht.
Wann sollte man den Wechsel und wann die notarielle Urkunde wählen?

Entscheidungskriterien: Welche Sicherheit passt zum Geschäft
Die Vorteile und Nachteile des Wechsels statt einer notariellen Urkunde hängen von der Art des Geschäfts ab. Der Wechsel ist günstiger, flexibler und übertragbar, erfordert aber bei Nichtzahlung einen Rechtsstreit. Die notarielle Urkunde ist teurer, ermöglicht jedoch eine direkte Vollstreckung. Bei kleineren Geschäften und Darlehensverträgen ist der Wechsel in der Regel die vernünftigere Wahl, während bei großvolumigen Kreditgeschäften die notarielle Urkunde mehr Sicherheit bieten kann.
Warum sich anwaltliche Beratung bei der Wechselausstellung lohnt
Obwohl für die Ausstellung eines Wechsels keine anwaltliche Mitwirkung gesetzlich vorgeschrieben ist, lassen sich die oben dargestellten Fallstricke — fehlende Pflichtbestandteile, fehlerhafte Formulierungen, Nichtbeachtung der Protestregeln — allesamt mit professioneller Unterstützung vermeiden. Ein Wechsel erfüllt seinen Zweck nur dann, wenn er einwandfrei ausgestellt ist.
Der Wechsel als Sicherheit gehört zu den wirksamsten und kostengünstigsten Instrumenten zur Absicherung von Forderungen — vorausgesetzt, er ist ordnungsgemäß ausgestellt. Die Kanzlei Madarassy unterstützt ihre Mandanten seit über 20 Jahren bei der Gestaltung vertraglicher Sicherheiten, der Ausstellung von Wechseln und der Führung von Wechselprozessen. Wenn Sie eine Sicherheit für ein Geschäft suchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!
Kontaktieren Sie uns: www.madarassy-legal.com