{"id":5396,"date":"2020-04-15T08:37:31","date_gmt":"2020-04-15T08:37:31","modified":"2020-04-15T14:20:11","modified_gmt":"2020-04-15T14:20:11","slug":"grenzueberschreitende-forderungsbetreibung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.madarassy-legal.com\/de\/grenzueberschreitende-forderungsbetreibung\/","title":{"rendered":"Grenz\u00fcberschreitende Forderungsbetreibung"},"content":{"rendered":"1.Europ\u00e4isches Mahnverfahren, Europ\u00e4isches Zahlungsbefehl\n\n\n\nEine unbestrittene Forderung kann durch ein schnelles und kosteng\u00fcnstiges Mahnverfahren geltend gemacht werden. Die Verordnung zur Einf\u00fchrung eines Europ\u00e4ischen Mahnverfahrens (EG.Nr.1896\/2006) erm\u00f6glicht eine grenz\u00fcberschreitende Forderungsbetreibung. Die Gl\u00e4ubiger stehen diese rechtliche Instrument zur Verf\u00fcgung, wenn mindestens eine der Parteien ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem des befassten Gerichts hat. Also die Parteien, der Gl\u00e4ubiger als Antragsteller und der Schuldner m\u00fcssen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ans\u00e4ssig sein. Unter dieser Bedingungen kann einen Europ\u00e4isches Zahlungsbefehl erlassen werden.\n\n\n\nDer Gl\u00e4ubiger kann von dem Gericht oder der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde die Erlassung eines Europ\u00e4ischen Zahlungsbefehls beantragen und nach Zustellung durch das Gericht hat der Schuldner als Antragsgegner die M\u00f6glichkeit, den Zahlungsbefehl entweder zu akzeptieren oder einen Einspruch einzulegen.\n\n\n\nWenn der Schuldner durch einen Einspruch die Forderung bestritten hat, so wird das Verfahren vor den zust\u00e4ndigen Gerichten des Ursprungsmitgliedstaats gem\u00e4\u00df den Regeln eines ordentlichen Zivilprozesses weitergef\u00fchrt, es sei denn, der Antragsteller hat ausdr\u00fccklich beantragt, das Verfahren in einem solchen Fall zu beenden.\n\n\n\nWenn der Schuldner keinen Einspruch beim Ursprungsgericht firstgem\u00e4\u00df eingelegt, so erkl\u00e4rt das Gericht den Europ\u00e4ischen Zahlungsbefehl unter Verwendung des Formblatts G gem\u00e4\u00df Anhang VII unverz\u00fcglich f\u00fcr vollstreckbar. Der im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar gewordene Europ\u00e4ische Zahlungsbefehl wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerkl\u00e4rung bedarf und ohne dass seine Anerkennung angefochten werden kann.\n\n\n\nDer vollstreckbar gewordene Europ\u00e4ische Zahlungsbefehl kann gem. dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats vollstreckt werden.\n\n\n\nWenn Sie Ihre in einen vollstreckbaren Europ\u00e4ischen Zahlungsbefehl eingeschlossene Forderung in Ungarn geltend machen m\u00f6chten, wenden Sie an unsere Rechtsanwaltskanzlei mit Vertrauen. Wir k\u00f6nnen Ihnen gerne helfen, welche Dokumenten Sie brauchen in Ungarn eine Vollstreckung beantragen zu k\u00f6nnen oder wenn Sie Interessen daran haben, k\u00f6nnen wir Ihnen eine rechtliche Vertretung w\u00e4hrend des Laufens des Vollstreckungsverfahrens gerne anbieten.","protected":false},"excerpt":{"rendered":"1.Europ\u00e4isches Mahnverfahren, Europ\u00e4isches Zahlungsbefehl Eine unbestrittene Forderung kann durch ein schnelles und kosteng\u00fcnstiges Mahnverfahren geltend gemacht werden. Die Verordnung zur Einf\u00fchrung eines Europ\u00e4ischen Mahnverfahrens (EG.Nr.1896\/2006) erm\u00f6glicht eine grenz\u00fcberschreitende Forderungsbetreibung. 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