{"id":10323,"date":"2026-04-28T15:42:52","date_gmt":"2026-04-28T14:42:52","modified":"2026-04-28T15:42:53","modified_gmt":"2026-04-28T14:42:53","slug":"firmengruendung-in-ungarn-fuer-auslaendische-unternehmen-vollstaendiger-leitfaden-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.madarassy-legal.com\/de\/firmengruendung-in-ungarn-fuer-auslaendische-unternehmen-vollstaendiger-leitfaden-2026\/","title":{"rendered":"Firmengr\u00fcndung in Ungarn f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen \u2014 Vollst\u00e4ndiger Leitfaden 2026"},"content":{"rendered":"Wenn Sie als ausl\u00e4ndischer Unternehmer oder Investor eine Pr\u00e4senz in Ungarn aufbauen m\u00f6chten, ist die erste und wichtigste Entscheidung nicht die B\u00fcrosuche \u2014 sondern die Wahl der richtigen Rechtsform. Die Firmengr\u00fcndung in Ungarn f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen (Ungarisch: c\u00e9galap\u00edt\u00e1s Magyarorsz\u00e1gon k\u00fclf\u00f6ldi c\u00e9geknek) ist auf drei verschiedenen Wegen m\u00f6glich, und jeder Weg bringt unterschiedliche Risiken, Steuerfolgen und Handlungsspielr\u00e4ume f\u00fcr das Mutterunternehmen mit sich. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welcher Weg zu Ihrem Unternehmen passt \u2014 und warum es sich lohnt, ihn gemeinsam mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zu gehen.\n\n\n\nWarum sollten ausl\u00e4ndische Unternehmen Ungarn w\u00e4hlen?\n\n\n\nDer 9%-ige K\u00f6rperschaftsteuersatz und der Zugang zum EU-Binnenmarkt\n\n\n\nUngarns K\u00f6rperschaftsteuersatz (TAO) bleibt auch 2026 bei 9% \u2014 einer der niedrigsten in der gesamten Europ\u00e4ischen Union. Die EU-Mitgliedschaft bedeutet, dass ein in Ungarn eingetragenes Unternehmen ungehinderten Zugang zum europ\u00e4ischen Binnenmarkt hat. Dividenden an ausl\u00e4ndische Gesellschafter unterliegen grunds\u00e4tzlich keiner Quellensteuer, und Ungarns umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen senkt die grenz\u00fcberschreitende Steuerbelastung weiter.\n\n\n\nSchnelle Gr\u00fcndung, geringes Stammkapital, investorenfreundliches Umfeld\n\n\n\nDie Gr\u00fcndung einer Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung in Ungarn dauert in der Regel 4\u20135 Werktage; das Mindeststammkapital betr\u00e4gt lediglich 3.000.000 HUF (ca. 8.300 EUR) \u2014 eine im europ\u00e4ischen Vergleich au\u00dferordentlich niedrige Einstiegsh\u00fcrde. Ausl\u00e4ndische Gesellschaften k\u00f6nnen eine Einpersonen-Kft. ohne Nationalit\u00e4tseinschr\u00e4nkungen gr\u00fcnden, und die HIPA (Ungarische Investitionsf\u00f6rderungsbeh\u00f6rde) bietet zus\u00e4tzliche administrative Unterst\u00fctzung beim Markteintritt.\n\n\n\nDoppelbesteuerungsabkommen und die globale Mindeststeuer\n\n\n\nUngarn hat Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 80 L\u00e4ndern abgeschlossen. Eine wichtige Ausnahme: Multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Umsatz von \u00fcber 750 Millionen Euro unterliegen den GloBE-Regeln (globale Mindeststeuer), die eine effektive Steuerbelastung von mindestens 15% vorschreiben \u2014 was den Vorteil des g\u00fcnstigen 9%-Steuersatzes teilweise neutralisiert. Dies sollte stets in die Strukturplanung einbezogen werden.\n\n\n\nUnternehmensformen in Ungarn: drei Rechtsformen, drei unterschiedliche Logiken\n\n\n\n\n\n\n\nDie Kft. als eigenst\u00e4ndige Tochtergesellschaft: beschr\u00e4nkte Haftung, volle Eigenst\u00e4ndigkeit\n\n\n\nDie Kft. (ungarische GmbH) ist eine vollst\u00e4ndig eigenst\u00e4ndige juristische Person: Die Haftung des Mutterunternehmens f\u00fcr Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft ist grunds\u00e4tzlich auf das eingezahlte Stammkapital beschr\u00e4nkt \u2014 das Privatverm\u00f6gen der ausl\u00e4ndischen Gesellschaft bleibt gesch\u00fctzt. Die Kft. kann in eigenem Namen Vertr\u00e4ge abschlie\u00dfen, Mitarbeiter besch\u00e4ftigen und Kredite aufnehmen. F\u00fcr eine langfristige, stabile Pr\u00e4senz in Ungarn ist dies die bei weitem h\u00e4ufigste und empfehlenswerteste Rechtsform.\n\n\n\nDie Zweigniederlassung: operative Eigenst\u00e4ndigkeit, aber unbeschr\u00e4nkte Mutterhaftung\n\n\n\nGem\u00e4\u00df Gesetz CXXXII von 1997 ist eine Zweigniederlassung eine Organisationseinheit des ausl\u00e4ndischen Unternehmens \u2014 als eigenst\u00e4ndige Unternehmensform eingetragen, aber ohne eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit. Sie kann selbstst\u00e4ndig wirtschaftliche T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben, doch das Mutterunternehmen haftet unbeschr\u00e4nkt und gesamtschuldnerisch f\u00fcr alle von der Zweigniederlassung eingegangenen Verbindlichkeiten. Beide Formen \u2014 Kft. und Zweigniederlassung \u2014 unterliegen der K\u00f6rperschaftsteuer sowie dem Innovationsbeitrag (0,3%).\n\n\n\nDie Handelsvertretung: Markterkundung mit minimalem Risiko\n\n\n\nEine Handelsvertretung darf keine eigenst\u00e4ndigen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten in eigenem Namen aus\u00fcben \u2014 sie ist ausschlie\u00dflich berechtigt, Vertr\u00e4ge zu vermitteln, Verhandlungen zu f\u00fchren und Werbema\u00dfnahmen f\u00fcr das ausl\u00e4ndische Unternehmen durchzuf\u00fchren. Sie ist nicht Subjekt des Innovationsbeitrags, und ihr Verwaltungsaufwand ist der geringste der drei Formen. Diese Option eignet sich f\u00fcr Unternehmen, die den ungarischen Markt erst erkunden m\u00f6chten, bevor sie eine umfangreichere Investition t\u00e4tigen.\n\n\n\nZweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in Ungarn f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen \u2014 Wie entscheiden?\n\n\n\nHaftung und Risiko aus Sicht des Mutterunternehmens\n\n\n\nDas entscheidende Kriterium bei der Wahl zwischen Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in Ungarn f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen ist die Haftungsreichweite. Bei einer Kft. ist das Risiko des Mutterunternehmens auf das Stammkapital begrenzt \u2014 das Verm\u00f6gen der ausl\u00e4ndischen Gesellschaft ist gesch\u00fctzt. Bei einer Zweigniederlassung gilt das Gegenteil: Das Mutterunternehmen haftet vollumf\u00e4nglich, und sein gesamtes ungarisches Verm\u00f6gen ist vollstreckbar. Allein dieser Unterschied entscheidet h\u00e4ufig \u00fcber die Wahl der Rechtsform.\n\n\n\nSteuerliche und buchhalterische Pflichten im Vergleich\n\n\n\nBeide Formen sind zur Buchf\u00fchrung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach ungarischem Rechnungslegungsrecht verpflichtet. Bei Zweigniederlassungen gelten Verrechnungspreisregeln auch f\u00fcr Transaktionen mit dem Mutterunternehmen \u2014 s\u00e4mtliche konzerninternen Gesch\u00e4fte m\u00fcssen zu Fremdvergleichspreisen abgewickelt werden, und eine Verrechnungspreisdokumentation ist Pflicht. Dies ist ein erheblicher zus\u00e4tzlicher Verwaltungsaufwand bei der Wahl der richtigen Rechtsform f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen in Ungarn.\n\n\n\nWann empfiehlt sich eine Zweigniederlassung, wann eine Kft.?\n\n\n\nF\u00fcr einen kurzfristigen oder erprobenden Marktauftritt, bei dem eine unkomplizierte Schlie\u00dfung wichtig ist, kann eine Zweigniederlassung flexibler sein \u2014 es ist kein Mindeststammkapital erforderlich, und die Aufl\u00f6sung ist einfacher. F\u00fcr einen langfristigen, eigenst\u00e4ndigen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Einstellung zahlreicher Mitarbeiter, den Immobilienerwerb oder Bankfinanzierungen ist die Kft. die sicherere und gesch\u00e4ftlich angesehenere Rechtsform.\n\n\n\nSchritte zur Unternehmensgr\u00fcndung in Ungarn f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren 2026: Schritt f\u00fcr Schritt\n\n\n\nVorbereitung der Muttergesellschaftsdokumente: EUID, Handelsregisterauszug, Apostille\n\n\n\nSeit 2023 gilt f\u00fcr EU\/EWR-Muttergesellschaften, die \u00fcber eine Europ\u00e4ische Einzel-ID (EUID) verf\u00fcgen, eine erhebliche Vereinfachung: Das Handelsgericht hat direkten Zugang zu den Unternehmensdaten, sodass kein Handelsregisterauszug und keine beglaubigte ungarische \u00dcbersetzung eingereicht werden m\u00fcssen. F\u00fcr Gesellschaften aus Drittstaaten sind hingegen ein nicht \u00e4lter als 3 Monate datierter Originalhandelsregisterauszug, dessen beglaubigte ungarische \u00dcbersetzung sowie ggf. eine Apostille zwingend erforderlich \u2014 das Fehlen auch nur eines dieser Dokumente stoppt das gesamte Verfahren.\n\n\n\nBestellung eines Zustellungsbevollm\u00e4chtigten: Pflicht und heikle Aufgabe\n\n\n\nF\u00fcr jeden Gesellschafter oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ohne ungarischen Wohnsitz muss ein Zustellungsbevollm\u00e4chtigter im Handelsregister eingetragen werden. Wichtig: Die eigenen Gesellschafter oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Gesellschaft k\u00f6nnen diese Rolle nicht \u00fcbernehmen. Das Gesetz fingiert, dass ein ordnungsgem\u00e4\u00df zugestelltes Beh\u00f6rdenschriftst\u00fcck dem ausl\u00e4ndischen Empf\u00e4nger innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung an den Bevollm\u00e4chtigten bekannt geworden ist \u2014 Vers\u00e4umnisse k\u00f6nnen schwere Rechtsfolgen haben.\n\n\n\nDas Eintragungsverfahren und die Kontoer\u00f6ffnung in der Praxis\n\n\n\nDer Rechtsanwalt erstellt und unterzeichnet den Gesellschaftsvertrag, f\u00fchrt die Pflichtidentifikation nach dem J\u00dcB (obligatorisches Kundenidentifikationssystem) durch und reicht den Eintragungsantrag anschlie\u00dfend digital signiert beim zust\u00e4ndigen Handelsgericht ein. Die Steuernummer wird mit der Eintragung automatisch vergeben; f\u00fcr die Kontoer\u00f6ffnung muss der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer jedoch in der Regel pers\u00f6nlich in Budapest erscheinen \u2014 dies sollte in der Gr\u00fcndungsplanung ber\u00fccksichtigt werden.\n\n\n\nWas sollte ein ausl\u00e4ndischer Investor nach der Gr\u00fcndung beachten?\n\n\n\nSteuerregistrierung und erste Pflichten\n\n\n\nDie steuerliche Registrierung beginnt parallel zur Firmeneintragung. USt-Registrierung, Innovationsbeitrag und Vorauszahlungen zur lokalen Gewerbesteuer (HIPA, max. 2%) m\u00fcssen separat geregelt werden. Versp\u00e4tete oder unvollst\u00e4ndige Meldungen an die NAV (Ungarische Steuer- und Zollbeh\u00f6rde) k\u00f6nnen Bu\u00dfgelder nach sich ziehen \u2014 die ersten Monate erfordern besondere Sorgfalt.\n\n\n\nBesondere Meldepflichten f\u00fcr strategische Investoren\n\n\n\nGem\u00e4\u00df Gesetz LVII von 2018 m\u00fcssen Investoren aus Staaten au\u00dferhalb der EU, des EWR und der Schweiz eine vorherige Anmeldung beim zust\u00e4ndigen Minister einreichen, wenn der Transaktionswert 350.000.000 HUF (ca. 970.000 EUR) erreicht und der erworbene Anteil mindestens 5% an einer strategischen Gesellschaft betr\u00e4gt. Die unterlassene Anmeldung kann die Unwirksamkeit der Transaktion zur Folge haben.\n\n\n\nVerrechnungspreise und j\u00e4hrliche Compliance: Nicht untersch\u00e4tzen\n\n\n\nTransaktionen zwischen dem Mutterunternehmen und der ungarischen Gesellschaft m\u00fcssen zu Fremdvergleichspreisen durchgef\u00fchrt werden, und eine Verrechnungspreisdokumentation ist Pflicht \u2014 dies ist ein bevorzugtes Pr\u00fcffeld der NAV. Fehlende Dokumentation kann zu erheblichen Steuerstrafen f\u00fchren; es empfiehlt sich daher, bereits im ersten Gesch\u00e4ftsjahr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Dokumentation aufzubauen.\n\n\n\nKft.-Gr\u00fcndung in Ungarn f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen mit Rechtsanwalt \u2014 Was das Gesetz vorschreibt\n\n\n\nGesetzliche Pflicht: Firmengr\u00fcndung in Ungarn ist nur \u00fcber einen Rechtsanwalt m\u00f6glich\n\n\n\nGem\u00e4\u00df Gesetz V von 2006 (Handelsregistergesetz, Ctv.) kann der Eintragungsantrag ausschlie\u00dflich von einem Rechtsanwalt, elektronisch und mit einer qualifizierten digitalen Signatur, eingereicht werden. Dies ist eine gesetzliche Pflicht, keine Option \u2014 die Kft.-Gr\u00fcndung in Ungarn f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen mit Rechtsanwalt ist nicht nur empfehlenswert, sondern rechtlich zwingend. Dies bietet zugleich eine Garantie: Der Rechtsanwalt \u00fcbernimmt die volle berufliche Verantwortung f\u00fcr die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Verfahrens.\n\n\n\nWas erledigt der Rechtsanwalt f\u00fcr den ausl\u00e4ndischen Gr\u00fcnder?\n\n\n\nDer Rechtsanwalt f\u00fchrt die Pflichtidentifikation nach dem J\u00dcB durch, erstellt und unterzeichnet den Gesellschaftsvertrag, pr\u00fcft die formelle und inhaltliche Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit aller ausl\u00e4ndischen Dokumente, koordiniert die Bestellung des Zustellungsbevollm\u00e4chtigten und begleitet den gesamten Prozess von der Unterzeichnung bis zur Eintragung. Vom ausl\u00e4ndischen Gr\u00fcnder werden lediglich die relevanten Daten und Unterschriften ben\u00f6tigt.\n\n\n\nWarum ist die internationale Erfahrung der Kanzlei entscheidend?\n\n\n\nAusl\u00e4ndische Dokumente \u2014 insbesondere von Gesellschaften aus Drittstaaten \u2014 kommen oft in Formaten an, die unterschiedliche Rechtstraditionen widerspiegeln. Apostilleverweise, fremdsprachige Vertretungsvollmachten und der Inhalt von Handelsregisterausz\u00fcgen erfordern spezielles Fachwissen. Eine erfahrene, international t\u00e4tige Kanzlei minimiert das Risiko einer Zur\u00fcckweisung durch das Handelsgericht \u2014 und spart dem ausl\u00e4ndischen Investor damit erhebliche Zeit und Kosten.\n\n\n\n\n\n\n\nDie drei h\u00e4ufigsten Fehler beim Eintritt in den ungarischen Markt\n\n\n\nFalsche Rechtsform \u2014 die versteckte Haftung der Zweigniederlassung\n\n\n\nViele ausl\u00e4ndische Unternehmen entscheiden sich f\u00fcr eine Zweigniederlassung, ohne zu bedenken, dass ihr gesamtes ungarisches Verm\u00f6gen der Zwangsvollstreckung ausgesetzt ist. Diese Entscheidung l\u00e4sst sich im Nachhinein nur schwer korrigieren.\n\n\n\nUnvollst\u00e4ndige Unterlagen im Eintragungsverfahren\n\n\n\nEine fehlende Apostille, \u00dcbersetzung oder EUID bringt das gesamte Eintragungsverfahren zum Stillstand. Dies l\u00e4sst sich vermeiden, wenn der Rechtsanwalt das vollst\u00e4ndige Unterlagenpaket von Anfang an pr\u00fcft.\n\n\n\nFehlerhafte Bestimmung des steuerlichen Sitzes\n\n\n\nWenn die tats\u00e4chliche Gesch\u00e4ftsleitung von Ungarn aus ausge\u00fcbt wird, k\u00f6nnen ungarische Steuerpflichten entstehen \u2014 unabh\u00e4ngig davon, wo die Gesellschaft formal eingetragen ist. Dies ist eines der h\u00e4ufigsten Pr\u00fcfungsfelder der NAV.\n\n\n\nFirmengr\u00fcndung in Ungarn f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen \u2014 Was bietet eine erfahrene Anwaltskanzlei?\n\n\n\nVollst\u00e4ndige Koordination: Vom ersten Schritt bis zur Eintragung\n\n\n\nDie Madarassy Anwaltskanzlei begleitet seit \u00fcber 20 Jahren ausl\u00e4ndische Unternehmen bei der Firmengr\u00fcndung in Ungarn \u2014 von der Dokumentenvorbereitung \u00fcber die Handelsregistereintragung bis zur NAV-Anmeldung. Die Kanzlei kommuniziert auf Englisch und Deutsch, arbeitet direkt mit den Rechtsvertretern des Mutterunternehmens zusammen und minimiert den administrativen Aufwand f\u00fcr den Mandanten. Wir \u00fcbernehmen den gesamten Prozess.\n\n\n\nLaufende Rechtsberatung: Vertr\u00e4ge, Arbeitsrecht, Datenschutz, Compliance\n\n\n\nDie erfolgreiche Gr\u00fcndung ist erst der Anfang. Der laufende Gesch\u00e4ftsbetrieb in Ungarn wirft st\u00e4ndig neue Rechtsfragen auf \u2014 Arbeitsvertr\u00e4ge, Handelsvertr\u00e4ge, DSGVO-Pflichten, Beh\u00f6rdenverfahren. Unsere Kanzlei bietet einen einzigen Ansprechpartner f\u00fcr alle Rechtsbereiche: Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutz und Compliance werden von einem erfahrenen Team gemeinsam betreut.\n\n\n\nDer erste Schritt ist der wichtigste \u2014 gehen Sie ihn nicht ohne Anwalt\n\n\n\nWas erfahren Sie im ersten Beratungsgespr\u00e4ch?\n\n\n\nEin einziges kurzes Gespr\u00e4ch reicht aus, um die geeignete Rechtsform, den voraussichtlichen Zeit- und Kostenrahmen der Gr\u00fcndung, die erforderlichen Unterlagen und etwaige strategische Besonderheiten \u2014 Meldepflichten, GloBE-Anwendbarkeit, Verrechnungspreise \u2014 zu kl\u00e4ren. Bei einer erfahrenen Kanzlei ist das erste Beratungsgespr\u00e4ch wirklich l\u00f6sungsorientiert und erfordert keine wochenlange Wartezeit auf eine erste Einsch\u00e4tzung.\n\n\n\nWie nehmen Sie Kontakt zur Madarassy Anwaltskanzlei auf?\n\n\n\nDie Madarassy, Bodroghelyi &amp; Partners \u00dcgyv\u00e9di T\u00e1rsul\u00e1s (Budapest, 1117 V\u00e1li utca 4.) begleitet ausl\u00e4ndische Mandanten seit \u00fcber 20 Jahren bei der Firmengr\u00fcndung in Ungarn \u2014 auf Englisch und Deutsch. Zur Terminvereinbarung und f\u00fcr eine erste Beratungsanfrage besuchen Sie bitte&nbsp;www.madarassy-legal.com.\n\n\n\nPlanen Sie eine Firmengr\u00fcndung in Ungarn f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen?&nbsp;Die Madarassy Anwaltskanzlei begleitet internationale Mandanten seit \u00fcber 20 Jahren beim Markteintritt in Ungarn \u2014 von der Wahl der Rechtsform \u00fcber die Eintragung bis zur laufenden Rechtsberatung. Nehmen Sie Kontakt auf:&nbsp;www.madarassy-legal.com","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Wenn Sie als ausl\u00e4ndischer Unternehmer oder Investor eine Pr\u00e4senz in Ungarn aufbauen m\u00f6chten, ist die erste und wichtigste Entscheidung nicht die B\u00fcrosuche \u2014 sondern die Wahl der richtigen Rechtsform. 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