{"id":10285,"date":"2026-04-27T16:25:16","date_gmt":"2026-04-27T15:25:16","modified":"2026-04-27T16:25:18","modified_gmt":"2026-04-27T15:25:18","slug":"ki-urheberrecht-der-ungarische-prozess-der-die-europaeischen-regeln-umschreiben-koennte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.madarassy-legal.com\/de\/ki-urheberrecht-der-ungarische-prozess-der-die-europaeischen-regeln-umschreiben-koennte\/","title":{"rendered":"KI Urheberrecht: Der ungarische Prozess, der die europ\u00e4ischen Regeln umschreiben k\u00f6nnte"},"content":{"rendered":"Wenn Sie Online-Inhalte erstellen \u2014 seien es Fachartikel, Blogbeitr\u00e4ge oder Branchenpublikationen \u2014, hat Google Gemini Ihre Texte mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits verwendet. Ein ungarischer Verlag wollte das nicht hinnehmen und verklagte Google. Das Verfahren liegt inzwischen beim Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union. Die Entscheidung im Bereich KI Urheberrecht (Ungarisch: AI szerz\u0151i jog) k\u00f6nnte einen europaweiten Pr\u00e4zedenzfall schaffen und unmittelbar beeinflussen, wie jeder sein geistiges Eigentum im Zeitalter der k\u00fcnstlichen Intelligenz sch\u00fctzen kann. Der Schnittpunkt von k\u00fcnstliche Intelligenz und Urheberrecht war noch nie so brisant wie heute.\n\n\n\nWarum blickt ganz Europa auf die Klage eines ungarischen Verlags?\n\n\n\nWie ein regionales Nachrichtenportal zum EU-Verfahren wurde\n\n\n\nHinter dem Verfahren C-250\/25 steht der Herausgeber eines regionalen Nachrichtenportals vom Plattensee, der den Einsatz seiner redaktionellen Inhalte durch den Google-Chatbot auf dem Rechtsweg angefochten hat. Die Besonderheit des Falls: Kl\u00e4ger ist nicht einer der betroffenen Journalisten, sondern der Presseverlag selbst \u2014 ein wesentlicher Unterschied, da das Unionsrecht Verlegern und Urhebern jeweils eigenst\u00e4ndige Rechte einr\u00e4umt. Das Bezirksgericht Budapest-Umgebung legte dem EuGH schlie\u00dflich Fragen zur Vorabentscheidung vor und er\u00f6ffnete damit ein Luxemburger Verfahren, dessen Ausgang die gesamte europ\u00e4ische digitale Contentbranche betreffen k\u00f6nnte.\n\n\n\nDie europ\u00e4ische Dimension\n\n\n\nBei der m\u00fcndlichen Verhandlung im M\u00e4rz 2026 trugen neben den Parteien f\u00fcnf EU-Mitgliedstaaten sowie die Europ\u00e4ische Kommission ihre Standpunkte vor. Aus unserer anwaltlichen Erfahrung ist eine Beteiligung in diesem Umfang \u00e4u\u00dferst ungew\u00f6hnlich \u2014 sie signalisiert in der Regel, dass die erwartete Entscheidung richtlinien\u00fcbergreifende Auswirkungen weit \u00fcber den Ausgangsfall hinaus haben wird. Die Kommission vertrat dezidiert die Auffassung, dass technische Details die rechtliche Bewertung nicht beeinflussen sollten, da das asymmetrische Fachwissen kleinere Rechteinhaber gegen\u00fcber Gro\u00dfkonzernen benachteiligen w\u00fcrde.\n\n\n\nWie gelangen gesch\u00fctzte Inhalte in ein Sprachmodell?\n\n\n\nDie Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des KI-Trainings aus juristischer Sicht\n\n\n\nDie Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des KI-Trainings (Ungarisch: AI betan\u00edt\u00e1s jogszer\u0171s\u00e9ge) geh\u00f6rt zu den umstrittensten Fragen im Technologierecht. Gro\u00dfe Sprachmodelle eignen sich die Sprache an, indem sie Milliarden von Online-Texten in mathematische Muster umwandeln. Die Entwickler argumentieren, dass der Originaltext in diesem Prozess zerst\u00f6rt wird und lediglich abstrakte statistische Zusammenh\u00e4nge \u00fcbrig bleiben. Diese Argumentation ist jedoch keineswegs unumstritten: Wer eine ganze Bibliothek durcharbeitet und das gewonnene Wissen anschlie\u00dfend kommerziell verwertet, l\u00f6scht damit nicht die Urheberrechte an den genutzten Werken. Bei keinem der gro\u00dfen KI-Entwickler ist \u00f6ffentlich einsehbar, welche gesch\u00fctzten Inhalte konkret in die Trainingsdaten eingeflossen sind \u2014 ein gravierendes Transparenzproblem.\n\n\n\nWenn die Maschine aus gesch\u00fctzten Quellen paraphrasiert\n\n\n\nDer zweite neuralgische Punkt betrifft das, was auf dem Bildschirm des Nutzers erscheint. F\u00fcr den Urheberrechtsschutz f\u00fcr KI-generierte Inhalte (Ungarisch: AI gener\u00e1lt tartalom szerz\u0151i jogi v\u00e9delme) ist entscheidend, inwieweit Chatbot-Antworten die Originalquellen widerspiegeln. Der Entwickler r\u00e4umte bei der Luxemburger Verhandlung ein, dass Elemente des Originaltexts in den Antworten erkennbar auftauchen k\u00f6nnen \u2014 und dass es derzeit keinen Filter gibt, der dies automatisch verhindert. Dieses unfreiwillige Eingest\u00e4ndnis hat erhebliches juristisches Gewicht, denn es entkr\u00e4ftet die These, dass auf der Ausgabeseite keine Urheberrechtsverletzung entstehen k\u00f6nne.\n\n\n\nDer Rechtsrahmen: Wo verlaufen die Grenzen?\n\n\n\nText- und Data-Mining: Ausnahme oder Regelfall?\n\n\n\nArtikel 4 der DSM-Richtlinie (2019\/790) enth\u00e4lt eine allgemeine Text- und Data-Mining-Ausnahme (TDM): Jeder \u2014 nicht nur Forschungseinrichtungen \u2014 darf automatisierte Textanalysen an rechtm\u00e4\u00dfig zug\u00e4nglichen Inhalten durchf\u00fchren, sofern der Rechteinhaber dem nicht in maschinenlesbarer Form (etwa per robots.txt) widersprochen hat. Der Gesetzgeber konnte 2019 kaum ahnen, dass diese Ausnahme sp\u00e4ter zur Rechtsgrundlage f\u00fcr KI-Produkte mit Milliardenums\u00e4tzen werden w\u00fcrde. Eine der zentralen Fragen des Verfahrens lautet deshalb: K\u00f6nnen Ausnahmen, die f\u00fcr Forschung und Innovation geschaffen wurden, auf Systeme ausgedehnt werden, deren vorrangiger Zweck der kommerzielle Gewinn ist? Verneint der EuGH dies, m\u00fcssten generative KI-Anbieter europaweit Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern abschlie\u00dfen.\n\n\n\nDas Dilemma der Verleger: Sperren oder unsichtbar werden?\n\n\n\nZwar existiert eine technische M\u00f6glichkeit, mit der Verleger die KI-bezogene Verarbeitung ihrer Inhalte unterbinden k\u00f6nnen. Die Praxis ist jedoch differenzierter. In unserer anwaltlichen T\u00e4tigkeit begegnen wir regelm\u00e4\u00dfig dem Dilemma, dass sich ein Online-Inhaltsproduzent den Ausschluss aus Suchmaschinen schlicht nicht leisten kann \u2014 wenn aber das Sperrsignal und die Suchindexierung in der Hand desselben Anbieters liegen, ist die Trennung der beiden Systeme nicht zwingend gew\u00e4hrleistet. Dieses Problem k\u00f6nnte auch den Digital Markets Act (DMA) und das EU-Wettbewerbsrecht ber\u00fchren, wobei diese Pr\u00fcfung voraussichtlich eher im ungarischen Ausgangsverfahren als in Luxemburg relevant wird.\n\n\n\nWelche Fragen muss der Gerichtshof beantworten?\n\n\n\nVier Fragen, von denen die Zukunft der KI-Branche abh\u00e4ngen k\u00f6nnte\n\n\n\n\n\n\n\nDie vom ungarischen Gericht vorgelegten Fragen ruhen auf vier S\u00e4ulen. Erstens: Stellt die maschinelle Verarbeitung von Originaltexten w\u00e4hrend des Trainings eine Vervielf\u00e4ltigung im Sinne des Unionsrechts dar? Zweitens: Wenn gesch\u00fctzte Inhalte in der Chatbot-Antwort erkennbar sind, kann dies als \u00f6ffentliche Wiedergabe gewertet werden? Drittens: Findet die allgemeine TDM-Ausnahme der DSM-Richtlinie auf kommerzielles Text-Mining f\u00fcr KI Anwendung? Viertens: Falls eine Rechtsverletzung festgestellt wird, nach welchem Haftungskonzept kann sie dem Diensteanbieter zugerechnet werden? Letztere Frage ist besonders bemerkenswert, da sie eine Umkehr der Beweislast aufwirft \u2014 der KI-Anbieter m\u00fcsste die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit seines Vorgehens nachweisen.\n\n\n\nWie entwickelt sich das Verh\u00e4ltnis von k\u00fcnstlicher Intelligenz und Urheberrecht weltweit?\n\n\n\nUS-Klagen und ein historischer Schadensersatz\n\n\n\nDie Google Gemini ungarische Klage (Ungarisch: Google Gemini magyar per) l\u00e4sst sich am besten im Kontext der internationalen Entwicklungen im Bereich KI Urheberrecht einordnen. In den Vereinigten Staaten haben mehrere gro\u00dfe Verlage und Autorengemeinschaften Klage gegen KI-Entwickler erhoben, weil ihre Inhalte ohne Genehmigung in Trainingsdaten aufgenommen worden seien. Eines der aufsehenerregendsten Ergebnisse war ein Vergleich aus dem Jahr 2025, in dem ein f\u00fchrender KI-Entwickler rund 1,5 Milliarden US-Dollar Schadensersatz an Buchautoren zahlte. Dieser Pr\u00e4zedenzfall sendet eine klare Botschaft: Die gerichtliche Rechtsdurchsetzung ist keine blo\u00dfe theoretische Option \u2014 sie kann zu wirtschaftlich bedeutsamen Ergebnissen f\u00fchren.\n\n\n\nWas unternimmt das Europ\u00e4ische Parlament 2026?\n\n\n\nTransparenz, Verg\u00fctung, Register\n\n\n\nAnfang 2026 verabschiedete der Rechtsausschuss des Europ\u00e4ischen Parlaments ein Empfehlungspaket, das auf drei S\u00e4ulen aufbaut. Erstens sollen KI-Anbieter offenlegen, welche urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werke sie zum Training ihrer Modelle verwendet haben. Zweitens soll den Rechteinhabern eine angemessene Verg\u00fctung zustehen. Drittens soll beim EUIPO ein europ\u00e4isches Register der verwendeten Werke eingerichtet werden. Der Vorschlag stellt dar\u00fcber hinaus klar, dass ausschlie\u00dflich durch k\u00fcnstliche Intelligenz erzeugte Inhalte keinen urheberrechtlichen Schutz genie\u00dfen sollen. Wichtig anzumerken ist, dass es sich vorerst um einen Initiativbericht des Parlaments handelt \u2014 die verbindliche Gesetzgebung liegt in den H\u00e4nden der Europ\u00e4ischen Kommission.\n\n\n\nTrafficabzug: Warum bedroht er die gesamte Contentbranche?\n\n\n\nWenn der Leser den Chatbot zufrieden schlie\u00dft\n\n\n\nDie wirtschaftliche Tragweite des Falls steht den rechtlichen Auswirkungen in nichts nach. Wenn ein Nutzer den Kern eines Artikels aus der Chatbot-Antwort erh\u00e4lt, warum sollte er die Originalseite noch besuchen? Jeder ausgebliebene Klick bedeutet entgangene Werbe- und Aboeinnahmen \u2014 in der Masse f\u00fchrt das zur Erosion des gesamten verlegerischen Gesch\u00e4ftsmodells. Das Paradoxon verdient Beachtung: Wenn Inhaltsproduzenten wirtschaftlich nicht mehr bestehen k\u00f6nnen, werden die KI-Systeme selbst irgendwann weniger frische, verl\u00e4ssliche Texte vorfinden, aus denen sie lernen k\u00f6nnten. Wir empfehlen Inhaltsproduzenten, schon jetzt den organischen Traffic ihrer Website aufmerksam zu beobachten \u2014 ein r\u00fcckl\u00e4ufiger Trend parallel zur Verbreitung KI-gest\u00fctzter Suchmaschinen k\u00f6nnte ein Fr\u00fchwarnsignal sein.\n\n\n\nWas ist zu erwarten? M\u00f6gliche Szenarien und deren Auswirkungen\n\n\n\nZeitplan: Die Entscheidung kommt nicht morgen\n\n\n\nDie Schlussantr\u00e4ge des Generalanwalts werden f\u00fcr September 2026 erwartet, das endg\u00fcltige EuGH-Urteil m\u00f6glicherweise erst Monate danach. Entscheidend ist, dass das Luxemburger Gericht nicht \u00fcber den ungarischen Ausgangsfall in der Sache urteilt, sondern die korrekte Auslegung der EU-Richtlinien vorgibt \u2014 die W\u00fcrdigung des konkreten Sachverhalts und das Endurteil verbleiben in der Zust\u00e4ndigkeit des Bezirksgerichts Budapest-Umgebung. Das Verfahren k\u00f6nnte die Gerichte daher noch \u00fcber Jahre besch\u00e4ftigen.\n\n\n\nZwei Szenarien \u2014 und ein wahrscheinlicher Mittelweg\n\n\n\nLegt der EuGH die Verlegerrechte streng aus, m\u00fcssen KI-Entwickler f\u00fcr die Nutzung urheberrechtlich gesch\u00fctzter Inhalte eine Genehmigung einholen und Geb\u00fchren entrichten. Dies w\u00fcrde die \u00d6konomie des KI Urheberrechts in Europa grundlegend ver\u00e4ndern. Wendet das Gericht die TDM-Ausnahme hingegen gro\u00dfz\u00fcgig an, bleibt den Rechteinhabern der beschwerliche und kostspielige Weg der Einzelklage. Unsere fachliche Erwartung ist, dass der EuGH differenziert vorgehen wird: Trainings- und Ausgabephase d\u00fcrften unterschiedlich bewertet werden, was den Grundstein f\u00fcr eine nuancierte neue Rechtsprechung legen k\u00f6nnte. Auf der Trainingsseite ist denkbar, dass das Gericht die TDM-Ausnahme nicht kategorisch ausschlie\u00dft, deren Voraussetzungen \u2014 insbesondere die tats\u00e4chliche Wirksamkeit der Opt-out-Mechanismen \u2014 aber streng pr\u00fcft. Auf der Ausgabeseite hingegen, wo gesch\u00fctzter Text erkennbar in Chatbot-Antworten erscheint, ist ein h\u00e4rterer Standpunkt zu erwarten, da der Zusammenhang zwischen \u00f6ffentlicher Wiedergabe und Umsatzeinbu\u00dfen der Verleger dort unmittelbar nachweisbar ist.\n\n\n\n\n\n\n\nWie k\u00f6nnen Sie Ihr geistiges Eigentum im Zeitalter der KI sch\u00fctzen?\n\n\n\nPraktische Schritte f\u00fcr Inhaltsproduzenten und Unternehmen\n\n\n\nKI Urheberrecht ist nicht nur ein Problem f\u00fcr Technologiekonzerne \u2014 es betrifft jedes Unternehmen mit Online-Pr\u00e4senz. Als praktische Ma\u00dfnahme empfiehlt es sich, in der robots.txt und auf Meta-Tag-Ebene Sperrungen gegen bekannte KI-Crawler einzurichten, wenn Sie Ihre Inhalte nicht f\u00fcr Trainingszwecke freigeben m\u00f6chten. \u00dcberpr\u00fcfen Sie Ihre bestehenden Lizenzvertr\u00e4ge daraufhin, ob sie KI-bezogene Nutzungsrechte abdecken. F\u00fchren Sie ein internes Urheberrechts-Audit Ihrer ver\u00f6ffentlichten Inhalte durch. Und schlie\u00dflich: Warten Sie nicht auf das Urteil \u2014 die regulatorische Landschaft ver\u00e4ndert sich rasant, und eine proaktive rechtliche Vorbereitung ist stets g\u00fcnstiger als eine nachtr\u00e4gliche Rechtsdurchsetzung.\n\n\n\nDie Kanzlei Madarassy verf\u00fcgt \u00fcber mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung zu Fragen des Urheberrechts, des Technologierechts und des Datenschutzes.\n\n\n\nWenn Sie im Bereich KI Urheberrecht rechtliche Beratung ben\u00f6tigen \u2014 sei es zum Schutz Ihrer Inhalte, zur \u00dcberpr\u00fcfung von Vertr\u00e4gen oder zur regulatorischen Compliance \u2014, stehen wir Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung.\n\n\n\nBesuchen Sie unsere Website: www.madarassy-legal.com","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Wenn Sie Online-Inhalte erstellen \u2014 seien es Fachartikel, Blogbeitr\u00e4ge oder Branchenpublikationen \u2014, hat Google Gemini Ihre Texte mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits verwendet. 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