Szerző: Ügyvédi Iroda
Das Otthon Start Programm schafft mit seiner festen Verzinsung von 3% und einer Darlehenshöhe von bis zu 50 Millionen Forint zweifellos eine attraktive Möglichkeit für Erstkäufer in der aktuellen Marktsituation. Hinter den günstigen finanziellen Konditionen verbirgt sich jedoch ein äußerst strenges und komplexes rechtliches sowie bankenrechtliches Anforderungssystem, dessen Nichtbeachtung erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen kann.
Das größte Risiko besteht darin, wenn sich der Antragsteller zum Erwerb einer Immobilie verpflichtet – typischerweise durch Unterzeichnung eines Kaufvertrags bei gleichzeitiger Zahlung einer Anzahlung –, ohne zuvor die eigene Berechtigung und die der Zielimmobilie umfassend geprüft zu haben. Wird der Darlehensantrag später abgelehnt, sieht sich der Antragsteller zwei äußerst ungünstigen Situationen gegenüber: Entweder verliert er die gezahlte Anzahlung, die häufig 10% des Kaufpreises ausmacht, oder er ist aufgrund seiner vertraglichen Verpflichtung gezwungen, den Kaufpreis durch ein wesentlich teureres Marktdarlehen mit einer aktuellen Verzinsung von etwa 6-7% zu finanzieren, was über die gesamte Laufzeit mehrere zehn Millionen Forint an Mehrkosten bedeuten kann. Daher ist fachkundige rechtliche Begleitung bereits in der Vertragsvorbereitungsphase unerlässlich.
Die Definition des Förderungsberechtigtenkreises: Die persönlichen Voraussetzungen der Otthon Start Berechtigung
Die Grundlage für die Inanspruchnahme des Otthon Start Programms ist die vollständige Erfüllung strenger persönlicher Voraussetzungen. Die Rechtsvorschrift definiert präzise den Kreis der förderfähigen Personen, und in der Praxis wirft gerade die Auslegung dieser Kriterien die meisten Fragen auf.
Die Anspruchsberechtigten des Otthon Start Darlehensprogramms
Der Antragsteller muss eine natürliche Person sein, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und entweder ungarischer Staatsbürger ist oder über einen in der Verordnung festgelegten Aufenthaltstitel von mehr als drei Monaten verfügt. Unerlässliche Voraussetzungen sind Straffreiheit und die Freiheit von öffentlichen Schulden; eine bei der staatlichen Steuerbehörde registrierte Schuld von mehr als 5.000 Forint stellt einen Ausschlussgrund dar.
Nachweis des Sozialversicherungsverhältnisses

Einer der Eckpfeiler des Programms ist das Vorliegen eines mindestens zweijährigen, ununterbrochenen Sozialversicherungsverhältnisses (TB-Verhältnis), das bei Antragstellung durch eine nicht länger als 30 Tage alte Urkunde nachzuweisen ist. Die Rechtsvorschrift akzeptiert Arbeitsverhältnisse, unternehmerische Rechtsverhältnisse sowie Vollzeitstudentenstatus (letzterer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Im Zweijahreszeitraum ist eine Unterbrechung von maximal 30 Tagen zulässig, die jedoch nicht zum Zweijahreszeitraum hinzugerechnet wird. Ausländische TB-Verhältnisse können ebenfalls berücksichtigt werden, jedoch muss in den 180 Tagen vor Antragstellung bereits ein ungarisches Rechtsverhältnis bestehen.
Der Begriff des „Erstimmobilienerwerbers” – Was gilt als erste Wohnimmobilie?
Aus dem zielgerichteten Charakter des Programms ergibt sich, dass das komplexeste Anforderungssystem mit dem Nachweis des Status als „Erstimmobilienerwerber” verbunden ist. Grundsätzlich kann das Darlehen von demjenigen beantragt werden, der zum Zeitpunkt der Antragstellung und in den vorangegangenen zehn Jahren nicht über Eigentumsrechte an einer Wohnimmobilie im Innenbereich auf dem Gebiet Ungarns verfügte.
Diese Definition ist jedoch nicht absolut, der Gesetzgeber hat zahlreiche genau umgrenzte Ausnahmen festgelegt, die eine gründliche Prüfung erfordern:
- 50%-iger Eigentumsanteil: Es ist kein Ausschlussgrund, wenn der Antragsteller an höchstens einer Wohnimmobilie im Innenbereich über einen maximalen Eigentumsanteil von 50% verfügte oder verfügt.
- Niedrigwertiges Eigentum: Ebenfalls kein Ausschlussgrund ist es, wenn der Gesamtwert des Eigentumsanteils (oder des Verkaufspreises zum Zeitpunkt des Verkaufs) an einer oder mehreren Wohnimmobilien 15 Millionen Forint nicht überschritt.
- Mit Nießbrauch belastete Immobilie: Das Darlehen kann auch beantragt werden, wenn der Antragsteller Eigentum an einer Wohnimmobilie erworben hat, die mit einem Nießbrauchsrecht belastet ist und der Nießbrauchsberechtigte in der Immobilie wohnt.
- Zum Abriss bestimmte Immobilie: Eine von einer Behörde zum Abriss bestimmte oder genehmigte Immobilie gilt nicht als bestehendes Eigentum.
Diese Ausnahmen bedeuten, dass die Feststellung der Berechtigung keine einfache Ja/Nein-Frage ist, sondern eine detaillierte rechtliche und finanzielle Analyse der zehnjährigen Eigentumshistorie des Antragstellers erfordert.
Besondere Regelungen für Ehepartner und Ausschlussgründe
Bei gemeinsamer Antragstellung von Ehepartnern enthält die Rechtsvorschrift eine erhebliche Erleichterung: Es reicht aus, wenn nur einer der Partner der Definition des „Erstimmobilienerwerbers” und der Voraussetzung eines zweijährigen TB-Verhältnisses entspricht. Wichtig ist jedoch, dass beide im Darlehensvertrag als Schuldner auftreten werden.
Die Verordnung legt auch strenge Unvereinbarkeitsregeln fest: Der Verkäufer oder der die Bautätigkeit ausführende Bauunternehmer darf nicht ein naher Angehöriger oder Lebensgefährte des Antragstellers im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sein. Ist der Verkäufer oder Bauunternehmer eine Wirtschaftsorganisation, darf der Antragsteller an dieser keine Eigentumsbeteiligung haben.
Die Voraussetzungen der mit dem Otthon Start 3% geförderten Darlehen finanzierbaren Zielimmobilie
Neben der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen muss auch die zu finanzierende Immobilie einer Reihe strenger finanzieller, technischer und rechtlicher Anforderungen entsprechen.
Art der Immobilie und finanzielle Grenzen
Das 3%-Darlehen kann ausschließlich für den Kauf oder Bau von Wohnungen, Einfamilienhäusern, Gehöften oder Wirtschaftszentren im Innenbereich auf dem Gebiet Ungarns verwendet werden. Die Rechtsvorschrift setzt eine zweistufige Wertgrenze fest:
- Quadratmeterpreis-Grenze: Der Kaufpreis oder die Anschaffungskosten dürfen brutto 1,5 Millionen Forint pro Quadratmeter nicht überschreiten. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Grenze erfordert aufgrund der speziellen Berechnungsmethode der Nutzfläche besondere Sorgfalt.
- Maximaler Kaufpreis/Anschaffungskosten: Bei Wohnungen beträgt dieser Betrag höchstens brutto 100 Millionen Forint, bei Einfamilienhäusern, Gehöften oder Wirtschaftszentren höchstens brutto 150 Millionen Forint.
Rechtliche und technische Vorschriften
Das Otthon Start Programm kann nicht zur Finanzierung beliebiger Eigentumskonstruktionen verwendet werden. Die wichtigsten rechtlichen Ausschlussgründe sind folgende:
- Verbot des Teileigentumserwerbs: Das Darlehen kann nicht für den Erwerb eines Teils (Eigentumsanteils) einer bestehenden Immobilie beantragt werden. Hiervon ausgenommen ist der Fall, wenn Ehepartner gemeinsam das ausschließliche Eigentumsrecht an der Immobilie im Verhältnis 1/1 erwerben, sowie im Einklang mit dem Zweck der geförderten Darlehenskonstruktion bilden Doppelhäuser und Reihenhäuser eine Ausnahme, sodass das Verbot des Teileigentumserwerbs nicht für gesonderte Wohneinheiten gilt. Im Sinne der Verordnung gilt es nämlich nicht als Erwerb von Teileigentum, wenn der Antragsteller bei einer aus mehreren eigenständigen Wohnungen bestehenden Immobilie in ungeteiltem gemeinschaftlichem Eigentum alleiniger Eigentümer des Immobilienteils wird, der die für den Darlehenszweck bestimmte Wohnung darstellt.
- Nießbrauchsrecht: Mit dem Darlehen kann keine Immobilie erworben werden, die mit einem Nießbrauchsrecht belastet ist.
- Ungeteiltes gemeinschaftliches Eigentum: Die Finanzierung einer Immobilie in dieser Rechtslage ist möglich, jedoch nur dann, wenn die Parteien über eine von einem Rechtsanwalt beglaubigte Nutzungsvereinbarung verfügen, die eindeutig die ausschließliche Nutzung des zu erwerbenden Wohnteils sowie dessen physische und technische Abgrenzung festlegt.
Aus technischer Sicht ist die grundlegende Anforderung, dass die Immobilie nach Feststellung des Sachverständigen des Kreditinstituts in einem zur Befriedigung von Wohnbedürfnissen geeigneten Zustand sein muss.
Kernfrage in der Praxis: Die Berechnungsmethode der Nutzfläche im Zusammenhang mit der 1,5 Millionen Ft/m² Grenze
Die Einhaltung der Quadratmeterpreis-Grenze von 1,5 Millionen Ft/m² ist einer der kritischeren Punkte des Darlehensantrags, dessen Erfüllung von den Banken streng überprüft wird. Im Rahmen des Otthon Start Programms haben das Ministerium für Nationale Wirtschaft, die Kreditinstitute und der Ungarische Bankenverband zur einheitlichen Rechtsanwendung eine spezielle Berechnungsmethode zur Bestimmung des Quadratmeterpreises entwickelt, deren Nichtbeachtung die automatische Ablehnung des Antrags nach sich zieht.
Demnach ist Grundlage der Berechnung der Quadratmeterpreis-Grenze: die Nettogrundfläche der Wohnung, zu der 50% der Grundfläche von Balkon, Loggia oder Terrasse hinzugerechnet werden müssen. Für eine reibungslose Bankabwicklung ist es unerlässlich, dass der Kaufvertrag bereits diese kalkulierte, aggregierte Flächenangabe enthält.
Zur Vermeidung von Missverständnissen ist es wichtig, diese spezielle Berechnungsmethode von den im Gesetz über das ungarische Bauwesen definierten Begriffen abzugrenzen:
- Nettogrundfläche: Die in horizontaler Projektion berechnete Fläche eines Raumes oder eines teilweise oder vollständig von Baustrukturen umschlossenen Raums. Einfacher ausgedrückt, ist dies die von Wänden begrenzte innere „nutzbare” Fläche.
- Nutzfläche: Der Teil der Nettogrundfläche, bei dem die lichte Höhe mindestens 1,90 Meter beträgt. Dieser Begriff ist besonders bei Dachgeschosswohnungen von Bedeutung.ű
- Bruttogrundfläche: Die um die Grundfläche der Baustrukturen erhöhte Nettogrundfläche.
Otthon Start Darlehen mit 10% Eigenkapital? Die Bedeutung der MNB-Schuldenobergrenzen-Regelungen

Das Otthon Start Programm ist keine eigenständige, von den Marktregulierungen unabhängige Konstruktion. Jeder Darlehensantrag muss den von der Ungarischen Nationalbank (MNB) zur Verhinderung übermäßiger. Verschuldung geschaffenen sogenannten Schuldenobergrenzen-Regelungen entsprechen, die in der MNB-Verordnung 32/2014. (IX. 10.) festgelegt sind. Diese aufsichtsrechtlichen Vorschriften beruhen auf zwei Hauptsäulen: den Grenzen des Beleihungsauslaufs (HFA) und der Debt-to-Income-Ratio (JTM).
Der Beleihungsauslauf – Die Frage des Eigenkapitals
Der Beleihungsauslauf (Loan-to-Value, LTV) bestimmt, welchen maximalen Anteil des Verkehrswerts der als Sicherheit dienenden Immobilie der aufgenommene Kredit ausmachen darf.
- Die allgemeine Regel: Bei Forint-basierten Hypothekendarlehen darf gemäß § 3 Abs. (1) der Verordnung das Exposure (die Darlehenssumme) 80% des Verkehrswerts der Immobilie nicht überschreiten. Dies bedeutet in der Praxis, dass für die meisten Wohnungsdarlehen mindestens 20% Eigenkapital erforderlich sind.
- Ausnahme für Erstimmobilienerwerber: Für das Otthon Start Programm ist die wichtigste Bestimmung § 3 Abs. (1a) der Verordnung, die eine Ausnahme für Erstimmobilienerwerber vorsieht. In ihrem Fall kann die Darlehenssumme bis zu 90% des Verkehrswerts der Immobilie erreichen. Diese regulatorische Erleichterung schafft die rechtliche Grundlage für die im Programm weithin beworbene Möglichkeit eines minimalen Eigenkapitals von 10%.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass das 10%-ige Eigenkapital eine gesetzliche Möglichkeit und kein garantiertes Recht darstellt. Die MNB-Verordnung legt den maximalen Finanzierungsanteil fest, aber die Kreditinstitute können aufgrund ihrer eigenen internen Risikomanagementpolitik strengere Bedingungen stellen. In der Praxis kann eine Bank entscheiden, aufgrund der Lage, des Zustands der Immobilie oder der Bonität des Antragstellers 15-20% Eigenkapital vorzuschreiben. Dies ist eine der häufigsten Fallen, auf die sich Antragsteller vorbereiten müssen.
Die Verschuldungsquote – Die Belastbarkeit des Einkommens
Die Verschuldungsquote begrenzt, wie viel Prozent des nachgewiesenen monatlichen Nettoeinkommens des/der Antragsteller(s) für alle Darlehensverpflichtungen aufgewendet werden dürfen.
- Die 600.000 Forint Einkommensgrenze: § 6 der Verordnung wendet ein zweistufiges System an:
- Erreicht das aggregierte nachgewiesene monatliche Nettoeinkommen des Haushalts nicht 600.000 Forint, beträgt die obere Grenze des JTM 50%.
- Erreicht oder überschreitet das Einkommen 600.000 Forint, erhöht sich die Belastbarkeit auf 60%.
- Die Rolle der Zinsperiode: Die maximale Höhe des JTM wird auch durch die Länge der Zinsperiode des Darlehens beeinflusst. Da das Otthon Start Darlehen für die gesamte Laufzeit von bis zu 25 Jahren eine feste Verzinsung von 3% bietet, fällt es in die günstigste Kategorie für Zinsperioden von mehr als 10 Jahren, sodass das Einkommen maximal ausgenutzt werden kann. Im Gegensatz dazu würden für Marktdarlehen mit kürzeren Zinsperioden oder variabler Verzinsung wesentlich strengere Grenzen gelten.
Der Garant für eine erfolgreiche Kreditprüfung: Der verpflichtende Inhalt des Kaufvertrags
Beim Immobilienkauf mit Otthon Start Darlehen wird der Kaufvertrag zu einer komplexen Urkunde, die sowohl die Interessen des Kreditinstituts als auch des Staates sichert. Die Banken prüfen bei der Kreditbewertung Punkt für Punkt das Vorhandensein und die Genauigkeit der folgenden speziellen inhaltlichen Elemente.
- Formale Anforderungen und Aufschlüsselung des Kaufpreises: Die Urkunde muss zwingend von einem Rechtsanwalt verfasst und beglaubigt werden. Der Vertrag muss in Forint den vollständigen Kaufpreis genau und detailliert enthalten sowie dessen Quellen: den Betrag des Eigenkapitals, den Betrag des Otthon Start Darlehens und etwaige weitere Förderungen.
- Die Reihenfolge der Bankauszahlung und die Lastenfreistellung: Der Vertrag muss festlegen, dass die Darlehenssumme den letzten Teil des Kaufpreises darstellt und die Bank diese – nach Nachweis der Erbringung des Eigenkapitals – direkt auf das in der Urkunde angegebene Bankkonto des/der Verkäufer(s) auszahlt. Ist die Immobilie mit einer Hypothek des Verkäufers belastet und erfolgt die Lastenfreistellung aus dem Kaufpreis, muss die Urkunde den genauen rechtlichen und finanziellen Mechanismus detailliert beschreiben, einschließlich der Bezeichnung der berechtigten Bank und der für die Endtilgung erforderlichen Kontonummer.
- Die kritische Rolle des Notaranderkontos: Der Verkäufer muss gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Vertrags die für die Eintragung des Eigentumsrechts des Käufers erforderliche unbedingte und unwiderrufliche Zustimmungserklärung (Eigentumsrechtseintragungsgenehmigung) in ein Notaranderkonto einlegen. Der Vertrag muss die Bedingungen der Verwaltung des Anderkontos und der Vorlage beim Grundbuchamt präzise regeln, was typischerweise an die vollständige Zahlung des gesamten Kaufpreises gebunden ist.
- Verbot von aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen: Nach der einheitlichen internen Risikomanagementpolitik der Banken darf der Kaufvertrag keine aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen enthalten, die nach Auszahlung des Darlehens die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge haben könnten. Dies ist keine Anforderung der Programmverordnung, sondern des Gläubigerschutzes. Die fachgerechte Formulierung von Bedingungen, die die Interessen des Käufers schützen, aber diesem Grundsatz entsprechen (z.B. für den Fall der Ablehnung des Darlehensantrags), ist eine herausragende anwaltliche Aufgabe.
Kumulation von Förderungen: Die Kombination von Otthon Start mit anderen Vergünstigungen
Die Regierung hat die Anforderungssysteme der verschiedenen Wohnungsschaffungsprogramme bewusst aufeinander abgestimmt und ermöglicht deren gemeinsame Beantragung, wodurch Antragsteller äußerst günstige, komplexe Finanzierungspakete gestalten können.
Die gemeinsame Beantragung von Otthon Start und CSOK Plusz
Die Bedingungen der beiden bedeutendsten zinsgeförderten Darlehensprogramme hat der Gesetzgeber harmonisiert, damit sie sich gegenseitig ergänzend funktionieren.
- Abgestimmte Regelungen: Bei Ehepartnern, die ein erstes gemeinsames Heim erwerben, ist die Kaufpreisgrenze bei beiden Programmen identisch: bei Wohnungen 100 Millionen, bei Häusern 150 Millionen Forint. Auch der Begriff des „ersten gemeinsamen Wohnungserwerbers” wurde vereinheitlicht.
- Praktische Anwendung: Ein Ehepaar, das die Voraussetzungen beider Programme erfüllt und Kind(er) erwartet, kann bis zu 50 Millionen Forint Otthon Start Darlehen und – je nach Kinderzahl – bis zu weitere 50 Millionen Forint CSOK Plusz Darlehen für den Erwerb derselben Immobilie beantragen, vorausgesetzt, der Kaufpreis überschreitet die Grenzen nicht und das Haushaltseinkommen kann die gemeinsamen Tilgungsraten beider Darlehen tragen.
Kreditprüfung: Die Bank wird die Debt-to-Income-Ratio auf Basis der gesamten monatlichen Tilgung aller Darlehen des Haushalts (Otthon Start, CSOK Plusz, etwaige Marktdarlehen) prüfen.
Weitere Kombinationsmöglichkeiten
- „Babaváró” Darlehen als Eigenkapital: Den Betrag des zur freien Verwendung stehenden, ohne Immobiliensicherheit gewährten „Babaváró” Darlehens akzeptieren die Banken weithin als Quelle für das für das Otthon Start Darlehen erforderliche Eigenkapital. Dies reduziert erheblich den in bar nachzuweisenden Eigenmittelbedarf und erleichtert jungen Ehepartnern den Marktzugang.
- „Falusi CSOK” als nicht rückzahlbare Förderung: Der nicht rückzahlbare Förderanteil des „Falusi CSOK”, der in bevorzugten Kleingemeinden verfügbar ist, kann ebenfalls zur Ergänzung des Eigenkapitals verwendet werden und reduziert die erforderliche Darlehenssumme.
Zusammenfassung: Die fachkundige rechtliche Begleitung als Garantie für die Beantragung des Otthon Start Darlehens
Zusammenfassung: Die fachkundige rechtliche Begleitung als Garantie für die Beantragung des Otthon Start Darlehens
Das Otthon Start Programm schafft zweifellos eine attraktive Möglichkeit für Personen, die ihr erstes Heim suchen. Aus der detaillierten Analyse wird jedoch deutlich, dass der Preis für die günstige Verzinsung ein äußerst komplexes, mit Fallstricken gespicktes rechtliches und administratives Verfahren ist. Die nuancierten Voraussetzungen der Berechtigungsfeststellung, die spezielle Methodik der Flächenberechnung, die verpflichtenden inhaltlichen Elemente des Kaufvertrags und die langfristigen Beschränkungen sind allesamt Bereiche, in denen selbst der kleinste Fehler zur Ablehnung des Antrags oder zu späteren schweren Sanktionen führen kann.
Der Erfolg des Darlehensantrags und die Vermeidung zukünftiger rechtlicher Risiken hängen gleichermaßen von einem präzise vorbereiteten, den bankrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen in jeder Hinsicht entsprechenden, rechtlich fehlerfreien Kaufvertrag ab. In diesem Prozess ist die Mitwirkung eines erfahrenen Immobilienanwalts nicht nur einer von vielen administrativen Schritten, sondern eine grundlegende Investition, die die Sicherheit der Transaktion und den rechtlichen Schutz des Darlehensnehmers garantiert. Ein Fachanwalt ist in der Lage, die Situation des Antragstellers vorab zu prüfen, eine den Bankanforderungen entsprechende Urkunde zu verfassen und den gesamten Prozess fachgerecht zu managen, wodurch die Risiken minimiert werden. Wenn Sie ebenfalls die Inanspruchnahme des Otthon Start Programms planen, kontaktieren Sie vertrauensvoll unser Büro, damit wir Ihnen fachkundige Hilfe auf dem Weg zu Ihrem ersten Heim bieten können.